Holzbearbeiter/in und Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
Holzbearbeiter/inund Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung sind Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird in Holz be- und verarbeitenden Betrieben oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Tischler/in und Holzmechaniker/in.
Holzmechaniker/innen steuern und überwachen Produktionsanlagen, mit denen sie Holz und Holzwerkstoffe zu Möbeln und Möbelgestellen, Regalsystemen, Ladeneinrichtungen und anderen Ausbauteilen verarbeiten.
Holzmechaniker/innen der Fachrichtung Möbelbau und Innenausbau arbeiten in erster Linie bei Möbelherstellern. Auch in Tischlereien oder in Raumausstatterwerkstätten können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus gibt es geeignete Tätigkeitsfelder in Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken oder auch in Möbelfachgeschäften, die über eine angeschlossene Werkstatt verfügen bzw. einen Montageservice anbieten.
Tischler/innen stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch. Meist handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen.
Tischler/innen arbeiten überwiegend bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder -konstruktionsteilen sowie im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien. Darüber hinaus können sie bei Herstellern von Holzwerkstoffen oder in Baumärkten und Möbelhäusern beschäftigt sein. Auch Theater mit eigener Tischlerei, Messebauunternehmen oder Betriebe des Schiffbaus kommen als Arbeitgeber infrage.